Kostenerstattung und Approbation 27.03.2018

Vier Seiten, die es in sich haben
Das Recht auf Psychotherapie für Patienten in der GKV fast unerreichbar? "Approbation" Irreführung?
Rechtsnorm: EU-Richtlinie 29/2005/EG zum Verbraucherschut

Psychotherapie: Rechtliche Hintergründe zum Kostenerstattungsverfahren

Psychotherapie: Rechtliche Hintergründe     zum Kostenerstattungsverfahren 

der Gesetzlichen Krankenkassen.

Das Skandalöse dabei:

Ein Kranker hat garnicht die Kraft, so viel Information aufzunehmen.

Der download hat nur drei Seiten. Aber wenn Sie die lesen und denkend verarbeiten können, dann haben Sie garantiert keine Depression.

Aber nur ein Kranker ist das rechtliche Gegenüber für eine Krankenversicherung.

Das heißt, wenn andere, nicht direkt Betroffene, nicht unterstützend eingreifen, wird sich nichts ändern. Die Patienten in ihrer beschwerlichen Situation schaffen das einfach nicht alleine!

Professor Dr. Margarete Dörr: "Die QUALITÄT eines Systems erkennt man daran, wie mit denen umgegangen wird, die nicht für sich selbst sprechen können."

Gesundheits-Politik fällt nicht vom Himmel, sie wird "gemacht".

Welche PatientenInteressenVerbände vertreten die Rechte am energischsten und erfolgreichsten bei Gericht?

Sie könnten sich vielleicht zu einer Verbandsklage auf Feststellung entschliessen, dass durchschnittlich informierte Konsumenten (Patienten) nicht irregeführt werden dürfen in Bezug auf die Approbation. Dann wäre ganz schnell klar, dass auch andere Leistungserbringer, die keine Approbation haben, bestens geeignet sind, mit Psychotherapie zu behandeln, sofern sie genügend ECTS haben, und andere, die die Approbation haben, aber keine Fachkenntnisse, eben nur billiger für die GKVen sind.

Wenn sich ein falscher Sprachgebrauch etabliert hat, muss man ihn offiziell korrigieren und den Irrtum aus der Welt schaffen, wenn er eine derartige Reichweite besitzt.

Wie?    Lesen Sie den download von drei DIN A4-Seiten. s. o.

Wenn Approbation draufsteht,

ist dann höhere Qualifikation drin?

Inhaltsverzeichnis:

I.Die Heilerlaubnis. 1

II.Die Fachkenntisse in Psychologie. 2

III.Das Zustandekommen des SGB V und der DurchführungsRichtlinien durch die Beschlüsse des G-BA (Gemeinsamen Bundesausschusses). 2

IV.Das ökonomische Prinzip. 2

V.Die EU-Richtlinie 29/2005/EG  zum Verbraucherschutz. 3

VI.Der Geltungsbereich der EU-Richtlinie. 3

VII. Im Instanzenweg – Höchste Ebene – Systemschonende Urteile. 3

VIII. Ein Spezialfall 4

 

Die Informationen stammen aus Gesprächen mit Juristen aller Ebenen und Fachleuten aus akademischen Berufen, deren Studienplan auch Rechtswissenschaft enthält. Der visus obliquus der Insider ist wie immer die fruchtbarste Quelle.